Gefälligkeitsdemokratie

Gefälligkeitsdemokratie
Ge|fạ̈l|lig|keits|de|mo|kra|tie, die (abwertend): Demokratie (2), in der die Regierung [ohne Rücksicht auf das Allgemeinwohl] die Wünsche u. Forderungen einzelner Interessengruppen zu erfüllen versucht: den Politikern gegenüber, die mit ihrer G. die Hauptschuld an Budgetnotstand und Schuldenlast tragen (Tiroler Tageszeitung 30. 4. 87, 13); Theo Waigels erster Bundesetat ist ein Schulbeispiel für die Auswüchse der G. (Spiegel 28, 1989, 74).

Universal-Lexikon. 2012.

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